Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
KP Career UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden „KOSAM“)
Grünberger Str. 25
35410 Hungen
HRB 11999 (Handelsregister des Amtsgericht Gießens)
Stand: 01.02.2025
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Leistungen und Angebote von KOSAM erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die KOSAM mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn KOSAM ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn KOSAM auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Die Dienstleistungen und Angebote von KOSAM richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Kaufleute (HGB).
§ 2 Leistungen
(1) KOSAM erbringt Beratungs- und Agenturdienstleistungen in den Bereichen Onlinemarketing, Social Media sowie Mitarbeitergewinnung/Recruiting. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet KOSAM dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht die Vermittlung und tatsächliche Akquirierung neuer Mitarbeiter.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von KOSAM zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch KOSAM, bleibt der Vergütungsanspruch von KOSAM unberührt.
(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen ausschließlich selbst verantwortlich.
(4) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist KOSAM nicht verantwortlich.
(5) In Bezug auf die von KOSAM zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht KOSAM in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) KOSAM ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(7) Die vereinbarte Vergütung von KOSAM in Bezug auf dessen Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten.
(8) KOSAM garantiert keine konkrete Anzahl an Mitarbeiteranfragen / Bewerbungen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen.
(9) Der Kunde verpflichtet sich, die von KOSAM bereitgestellten Reportings mindestens einmal wöchentlich abzurufen.
(10) Der Kunde verpflichtet sich, binnen 7 Tagen nach Erhalt eines durch KOSAM übermittelten Leads zu diesem Feedback zu erteilen.
(11) Der Kunde hat die für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von KOSAM erforderlichen technischen Voraussetzungen (hinreichende Internetverbindung, Kamera, Mikrofon, etc.) stets zu gewährleisten.
§ 3 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Sofern eine Leistung von KOSAM ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2–6.
(2) KOSAM kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) KOSAM kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber KOSAM nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.
(4) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist KOSAM berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(5) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören.
(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von KOSAM gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von KOSAM hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
§ 4 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen KOSAM und dem Kunden erfolgt ausschließlich schriftlich.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von KOSAM im Rahmen der Angebote angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von KOSAM besteht aus einer einmaligen Setup-Gebühr und monatlichen Ratenzahlungen. Die jeweils konkreten Zahlungsdaten ergeben sich aus dem unterbreiteten individuellen Angebot. Eine KOSAM erteilte (SEPA-)Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern mit KOSAM als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde KOSAM ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses ist bei KOSAM anzufragen.
(4) KOSAM stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an KOSAM zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Die von den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
(2) In Bezug auf die Buchung von Onlinemarketingmaßnahmen und Recruiting/Mitarbeitergewinnung bei KOSAM gilt:
(2.1.) Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert es sich zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Eine einmalig entrichtete Einrichtungs-/Setupgebühr wird im Verlängerungsfall jedoch nicht erneut erhoben.
(2.2.) Wird ein Vertragsverhältnis mit einjähriger Laufzeit nicht spätestens 90 Tage vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert es sich zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Eine einmalig entrichtete Einrichtungs-/Setupgebühr wird im Verlängerungsfall jedoch nicht erneut erhoben.
(3) Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(5) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch KOSAM beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei KOSAM eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei KOSAM vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält KOSAM sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber KOSAM in Verzug, ist KOSAM berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. KOSAM wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.
§ 8 Erfüllung
(1) KOSAM wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. KOSAM ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist KOSAM gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von KOSAM unberührt.
§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und / oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
§ 10 Verbot der Weitergabe von internen Informationen und Betriebsgeheimnissen
(1) Während der Vertragsdurchführung werden unter Umständen persönliche oder betriebliche Informationen durch KOSAM preisgegeben. Insoweit ist stets und vollumfänglich Stillschweigen gegenüber Externen und Dritten zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten.
(2) KOSAM ist berechtigt, bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen Zugänge und Logins zu allen Programmen und Inhalten nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber KOSAM bleiben in diesem Fall unberührt.
§ 11 Social-Media-Profile
(1) Durch den Kunden zur Verfügung gestellte Login-Daten zu Social-Media-Profilen werden ausschließlich zum Zwecke der Erbringung der gebuchten Dienstleistung verwendet. Private Nachrichten, Nutzerverhalten und Einsicht in sonstige, nicht für die Erbringung der gebuchten Dienstleistung relevante Daten ist für KOSAM untersagt.
(2) Sämtliche Maßnahmen, welche KOSAM über die Profile des Kunden durchführt, werden dem Kunden vor Start der Dienstleistung offengelegt und durch diesen freigegeben. Die Wahrung der Wünsche des Auftraggebers hat für KOSAM höchste Priorität.
§ 12 Nutzungsrechte
(1) KOSAM hält an Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken etc., die von KOSAM veröffentlicht werden (z.B. auf LinkedIn oder auf passwortgeschützten Plattformen), ausschließliche Urheberverwertungsrechte. Jegliche Nutzung dieser Inhalte ist ohne Zustimmung von KOSAM nicht gestattet.
(2) In Bezug auf die Buchung von Onlinemarketingmaßnahmen / Recruiting gilt: Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von KOSAM erstellten Inhalten, welches zeitlich unbegrenzt gilt; dieses gilt insbesondere für im Rahmen der Vertragsdurchführung individuell erstellte Texte und weitere Leistungsergebnisse, die Teil der individuellen Leistungsbeschreibung sind.
(3) Die Überlassung von Rohfassungen und Entwürfen wird von KOSAM nicht geschuldet.
(4) Absatz 2 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die KOSAM nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(5) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an KOSAM über.
(6) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
(7) Zugänge und Logins zu Onlineplattformen, Programmen und Inhalten von KOSAM werden vorbehaltlich abweichender Absprache ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit und lediglich für den Inhaber überlassen. Die Weitergabe an den Kunden überlassener Zugänge an Dritte ist verboten. Eine Weitergabe an Betriebsangehörige / Mitarbeiter des Kunden ist möglich, muss aber von KOSAM ausdrücklich gegenüber dem Kunden genehmigt und von diesem schriftlich bestätigt werden.
(8) Mit Nutzung der Mitglieder-Plattformen stimmt der Kunde der Auswertung des individuellen Nutzerverhaltens und der Erhebung der damit einhergehenden Daten (auch IP- und MAC-Adresse), die Personenbezug haben können, auf der jeweiligen Plattform durch KOSAM und dem Einsatz entsprechender Software für die Dauer der Vertragslaufzeit zu.
§ 13 Haftung
(1) KOSAM haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KOSAM nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet KOSAM nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Der Kunde gewährleistet, dass KOSAM überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt KOSAM insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 14 Widerrufsrecht
Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht zu. KOSAM gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von KOSAM maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von KOSAM. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen KOSAM und dem Kunden ist der Sitz von KOSAM (derzeit Hungen).
AGB Stand: 01.02.2025 · © Vervielfältigung verboten. Siehe auch Impressum und Datenschutz.